Praxis für Frauenheilkunde & Geburtshilfe
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Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

 

Patienteninformation zur Krebsfrüherkennung

Liebe Patientin,
im Folgenden möchten wir Ihnen die Basis der Krebsfrüherkennung sowie der ab 2020 geänderten Bestimmungen darstellen:

Was gehört zur jährlichen Krebsfrüherkennungs-Untersuchung?

… ab dem Alter von 20 Jahren
  • Gezielte Anamnese (Klärung von Beschwerden und Vorerkrankungen),
  • Gynäkologische Untersuchung,
  • Untersuchung der genitalen Hautregion,
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Oberfläche der Muttermundes und aus dem Gebärmutterhals (PAP-Abstrich),
  • Vorbereitung des entnommenen Materials für die Laboruntersuchung
… zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren
  • Abtasten der Brustdrüsen und der dazu gehörigen Lymphknoten
… zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren
  • Mammographie-Screening ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres,
  • Untersuchung auf Blut im Stuhl,
  • Untersuchung des Enddarms ab 50 Jahren und des übrigen Dickdarms ab dem Alter von 55 Jahren.

Die jährliche gesetzliche Krebsfrüherkennung ist eine wichtige Untersuchung für die Gesundheit der Frau, denn je früher eine Krebserkrankung erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen.

Gebärmutterhalskrebs: Welche Früherkennungs-Methoden gibt es?

Für gesetzlich Krankenversicherte übernimmt die Krankenkasse auch künftig die Kosten für die jährliche Vorsorgeuntersuchung.

Der PAP-Test

Beim PAP-Test werden von Muttermund und Gebärmutterhals entnommene Zellen durch einen Facharzt unter dem Mikroskop auf Veränderungen untersucht. Dabei wird festgestellt, ob die Zellen gesund aussehen oder nicht. Danach kann entschieden werden, ob weitere Untersuchungen oder Behandlungen notwendig sind. Diese Methode wird seit 45 Jahren sehr erfolgreich in Deutschland praktiziert und hat dazu geführt, dass in keinem Land der Welt die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs so stark gesunken ist wie bei uns. Zudem werden durch diese Methode - im Gegensatz zu einem HPV-Test - noch einmal fast doppelt so viele andere Formen von Unterleibskrebs entdeckt.

Der HPV-Test

Auch bei diesem Labortest wird eine Probe mittels eines Abstrichs entnommen. Diese werden in einem Labor auf HP-Viren (Humane Papillomviren) untersucht, von denen man weiß, dass sie Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Der HPV-Test klärt nur das Vorhandsein dieser Viren, die allerdings bei jeder zweiten Frau unter 30 Jahren nachweisbar sind, und was in 90 Prozent der Fälle völlig harmlos ist. Nur bei einem Bruchteil dieser Frauen liegt tatsächlich eine Krebserkrankung vor. Sofern diese Viren nachgewiesen werden, sind weitere Untersuchungen notwendig.

Die jährliche Früherkennungsuntersuchung ist unverzichtbar

Über der Diskussion um die bessere Methode darf nicht vergessen werden, was ganz entscheidend für den Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs ist: die regelmäßige Teilnahme an der Krebsfrüherkennungsuntersuchung! Es ist erwiesen, dass die Mehrheit der in den letzten Jahren an Gebärmutterhalskrebs erkrankten Frauen nicht oder nur unregelmäßig an der Vorsorge teilgenommen hat. Eine regelmäßige Teilnahme ist auch für Frauen im höheren Alter wichtig, denn fast 40 Prozent aller Erkrankungen treten bei Frauen über 60 Jahren auf. Im Interesse ihrer Gesundheit: Nutzen Sie weiterhin die jährliche Krebsvorsorge.

Die neuen Bestimmungen zur Krebsfrüherkennung

Zur „Krebsvorsorge“ gehören das Anschauen und Abtasten von äußerer /innerer Scheide und Unterbauch sowie der Brüste - hierauf haben Sie unverändert jährlich einen Anspruch!

Neu ab dem 35. Lebensjahr:

Zusätzlich zum normalen Zellabstrich aus dem Muttermund wird nun auch ein Virusabstrich (HPV) entnommen. Wenn die Ergebnisse unauffällig sind, wird ein Abstrich erst nach 3 Jahren wieder von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.Nach Entfernung der Gebärmutter (einschließlich Muttermund) wird kein Abstrich mehr bezahlt.

Sie haben die Möglichkeit, eine Abstrichuntersuchung als Selbstzahlerleistung durchführen zu lassen (29€) - und nur wenn Sie informiert sind, können Sie diese Entscheidung treffen.

Im Rahmen der Verhütung sind weitere Abstrichuntersuchungen möglich, darüber informieren wir Sie bei Ihrem Besuch in der Praxis.

Wir sind verpflichtet, die Abstrichergebnisse an die kassenärztliche Vereinigung weiterzuleiten, von hier aus werden sie anonymisiert ausgewertet. Wenn Sie dieser Weiterleitung widersprechen möchten, muss das über folgenden Kontakt geschehen:

Zentrale Widerspruchsstelle
Hainstraße 16, 04109 Leipzig
E-Mail: g-ba@widerspruchsstelle.de

 





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